Allgemeine Geschäftsbedingungen – rathmann engineering

Buchung von Podcast-Interviews, Sponsoring-Trailern

1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber (Kunde) und Dennis Rathmann, bzw. rathmann-engineering kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann per Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Dennis Rathmann wird dem Auftraggeber ein Angebot zur Durchführung der Leistungen als Interview-hoster in Textform zusenden.

Es gelten ausschließlich die AGB von rathmann-engineering. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.

2. Vergütung

Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote ohne MwSt, da der Anbieter aktuell durch die Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit ist.

Dennis Rathmann behält sich das Recht vor, die in Auftrag gegebene und produzierte Podcast-Episode erst nach Eingang des vereinbarten Honorars zu veröffentlichen.

3. Rücktritt // Stornierung

3.1 Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen eines Interviews, zeigt dies der Auftraggeber unverzüglich bei Dennis Rathmann an.

3.2 Für Stornierungen bis 1 Woche vor dem Interview- Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis 1 Tag vor dem Termin sind 20 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Stornierungen am Tag des Interviews fallen 30 % des vereinbarten Honorars an.

3.3 Wenn der Auftraggeber einen für Rathmann-engineering akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an. Dies ist jedoch im Einzelfall von Rathmann-engineering unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu entscheiden.

3.4 Dennis Rathmann behält sich die Absage von Seminarterminen aus wichtigen Gründen vor. Sollte kein für den Kunden annehmbarer Ersatztermin zustandekommen, werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet.

4. Rücktritt – Stornierung durch Dennis Rathmann – Interviewausfall

4.1 Falls Dennis Rathmann wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

4.2 Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten oder im Falle der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.

4.3 Bei einem Ausfall des Termins fallen keine Honorare durch Rathmann-engineering an.

5. Technisches Equipment für das Interview

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Auftraggeber selbst für sein nötiges Equipment zu sorgen. Haupsächlich fallen darunter eigener Computer, Kopfhörer und Mikrofon (meist in Smartphone-Kopfhörern integriert).

5.2 Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, teilt er dies so früh wie möglich der Dennis Rathmann mit, so dass eine passende Lösung gefunden werden kann.

6. Nutzungs- und Urheberrechte

6.1 Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte von Rathmann-engineering. Dies betrifft insbesondere Podcast-Interviewfolgen sowie Podcast Einzelfolgen, die nur mit schriftlicher Einwilligung durch Dennis Rathmann vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dürfen.

6.2 Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Youtube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung von Dennis Rathmann zu unterlassen. Eine Verbreitung über eine Maschinenraum-Podcast-Verlinkung ist uneingeschränkt erlaubt.

6.3 Ein eigenständiges Aufnehmen des Interviews in Ton, Bild oder Film ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Dennis Rathmann gestattet.

6.4 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte, die Podcast-Episoden kommerziell zu nutzen, zu kopieren, digital zu vervielfältigen oder Dritten anderweiting ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Dennis Rathmann zugänglich zu machen. Ausgenommen ist die direkte Verbreigung des Maschinenraum-Podcast-Links. Es ist dem Kunden untersagt, Podcastinhalte ganz oder in Teilen zu reproduzieren.

6.5 Werden Interviews zusätzlich visuell aufgenommen, so willigt der Kunde für alle gegenwärtig bekannten und zukünftig bekanntwerdenden Medienformen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass rathmann-engineering berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person in der jeweiligen Podcast-Episode erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien, auch zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen und/oder Podcasts, zu nutzen.

7. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen

7.1 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.

7.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

7.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht hierdurch berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.